Abwasser/Gebühren

Öffnungszeiten

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Freitags
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Telefon

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Bereitschaft

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Für die Abwasserbeseitigung werden zwei getrennte Gebühren erhoben. Hierzu müssen die Kosten der Abwasserbeseitigung zunächst getrennt nach den Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung einerseits und die Regenwasserbeseitigung andererseits ermittelt werden (Kostenträgerrechnung).

a) Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers. Sie wird nach dem Frischwassermaßstab in €/m³ Trinkwasser berechnet.

b) Die Niederschlagsgebühr deckt die Kosten der Regenwasserbeseitigung. Sie wird außschließlich auf Grundlage der befestigten und in das öffentliche Kanalnetz abflusswirksamen Flächen (in €/m² Fläche pro Jahr) erhoben. Sie ist nicht davon abhängig, wie viel Regen fällt!

Ausnahmen stellen die Flächen dar, die nur teilversiegelt sind, die also eine überwiegende Wasserdurchlässigkeit vorweisen (z.B. Rasengittersteine, Rasenfugensteinfe, Schotter oder Gründächer mit mehr als 6cm Aufbaustärke). Versiegelte Flächen sind beispielsweise Beton oder Asphalt, Dächer (Schiefer, Ziegel, Schindel etc.) oder Verbundsteinpflaster.

Teilversiegelte Flächen werden nur zu 50% angerechnet.  


Gebühren

Die Gebühren werden aufgrund der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sundern (Sauerland) wie folgt erhoben:

  • Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Abwasser: 3,58 €.
  • Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m²: 0,74 €.
  • Die Abwasserbeseitigungsgebühr für die Entsorgung von Grundstückskläreinrichtungen beträgt je m³: 1,31 €

(Stand: 1. Januar 2012)

 

Weitere Informationen zur Regen- und Abwassergebühr finden Sie hier: Informationsbroschüre zur Einführung der getrennten Abwassergebühr

 

 

Verschiedene Flächen, über die Regenwasser in das Kanalnetz eingeleitet wird.

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