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Neuregelung der Entsorgung von Elektro-Altgeräten

Eine Neuregelung des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) bringt vom 15. August an Änderungen auch für Verbraucher.


Mit der Einführung des sogenannten offenen Anwendungsbereichs "Open Scope" fallen künftig alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das Gesetz, sofern sie nicht ausgeschlossen sind.

Damit können künftig auch Möbel oder Kleidung mit eingebauten elektrischen Bauteilen zu Elektroschrott werden, der getrennt entsorgt werden muss. Hinweis dafür ist dann das Symbol mit durchgestrichener Mülltonne. Betroffen sind auch Blinkschuhe, die bei Kindern beliebt sind. Da in ihnen elektrische Teile stecken, dürfen sie nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern bei Sammelstellen für Elektromüll.

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