Wasserqualität

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Trinkwasser, das Lebensmittel Nr.1, hat in Sundern eine ausgezeichnete Qualität (siehe auch "Sunderner Wasser"). Diese Qualität wird durch umfangreiche Untersuchungen beim Hygiene-Institut Gelsenkirchen, einem unabhängigen Labor, immer wieder nachgewiesen.

Nach §16 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung 2001 (in der derzeit gültigen Fassung) ist der Unternehmer einer Wasserversorgungsanlage, der dem Wasser Aufbereitungsstoffe nach §11 Abs.1 zugibt, verpflichtet, den betroffenen Anschlussnehmern und Verbrauchern die verwendeten Aufbereitungsstoffe und ihre Menge im Trinkwasser jährlich oder bei Änderungen unverzüglich bekannt zu geben. Gem. §11 Abs.1 der Trinkwasserverordnung dürfen zur Aufbereitung des Trinkwassers nur Stoffe verwendet werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Diese Liste enthält bezüglich der Verwendung dieser Stoffe Anforderungen über die

  1. Reinheit,
  2. Verwendungszwecke, für die sie ausschließlich eingesetzt werden dürfen,
  3. zulässige Zugabe,
  4. zulässige Höchstkonzentration von im Trinkwasser verbleibenden Restmengen und Reaktionsprodukten,
  5. sonstige Einsatzbedingungen

Zur Sicherung der Qualität werden dem Roh- bzw. Reinwasser in der Stadt Sundern die Desinfektionsmittel Chlordioxid oder Natriumhypochlorit zugefügt. Diese Stoffe entsprechen in ihrer Menge, Konzentration und Zusammensetzung den vorstehenden Anforderungen (§11 Abs.1 der Trinkwasserverordnung).

Neben den wichtigsten Trinkwasserinhaltsstoffen informieren wir Sie über den Härtegrad Ihres Wassers. Dieser ist wichtig für die Wäsche und für die Umwelt. Unter Härte versteht man den Gehalt an Calcium- und Magnesiumverbindungen, die im Wasser gelöst sind. Bei einem hohen Anteil spricht man vom harten Wasser, bei niedrigem Anteil ist das Wasser weich. Und das hat Folgen für die bei jedem Waschvorgang benötigte Waschmittelmenge, die auf den Verpackungen der Hersteller nach Härtebereichen unterteilt angegeben ist. Bei weichem Wasser benötigt man weniger, bei hartem mehr Waschmittel.

Am 1. Februar 2007 wurde vom Deutschen Bundestag die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) beschlossen. Darin wurden u.a. die Härtebereiche an europäische Standards angepasst und die Angabe "Grad deutscher Härte" (°dH) wurde durch die Angabe "Millimol Calciumcarbonat je Liter" (mmol/l) ersetzt.

Die neuen Härtebereiche sind wie folgt definiert:

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5mmol/l (entspricht weniger als 8,4°dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5mmol/l (entspricht 8,4 bis 14°dH)
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5mmol/l (entspricht mehr als 14°dH)

Weitere Informationen zur Wasserhärte im Handout zur Pressekonferenz am 26.04.2019 und in dem nachfolgenden bdew-Video:

Hinweise:

  • Pflanzenbehandlungsmittel konnten in allen Untersuchungsfällen nicht nachgewiesen werden.
  • Das Trinkwasser in den verschiedenen Versorgungsgebieten (siehe unten) kann bedenkenlos für die Zubereitung von Babynahrung verwendet werden.

In den folgenden Übersichten erhalten Sie Informationen über die wichtigsten Trinkwasser-Inhaltsstoffe sowie den Härtegrad des Wassers der einzelnen Regionen in der Stadt.

(Klicken Sie hierzu bitte auf die gewünschte Region):

Zusätzliche Informationen zum Thema Trinkwasser:

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