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Müllentsorgung bei Coronavirus

Die Entsorgung von in privaten Haushalten anfallenden Abfällen, die eventuell mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen unter Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen mit dem Restmüll entsorgt werden.


Die Abfälle von Personen, die entweder mit dem Coronavirus infiziert sind oder von Personen, die unter Quarantäne stehen, sind in verschlossenen (verknoteten) Müllbeuteln über die graue Restmülltonne zu entsorgen.

Solche Abfälle dürfen nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von Wertstoffen (z. B. Papiertonne, Biotonne oder Gelber Sack) zugeführt werden.

Alle Abfallbehälter dürfen insbesondere auch aus hygienischen Gründen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. Es ist ebenfalls unzulässig, Abfälle in die Behälter einzustampfen oder in anderer Art und Weise zu verdichten, so dass eine Entleerung durch das Abfallsammelfahrzeug nicht mehr möglich ist.

Haushaltsabfälle dürfen zudem nicht in öffentlichen Papierkörben entsorgt werden. Jedes Wohngrundstück ist aus den geschilderten Gründen mit Abfallbehältern ausgestattet, die von den Bewohnern des Grundstücks ordnungsgemäß zu nutzen sind.

Bei Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

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