Standrohr - Am Hydranten zapfen

Ab dem 01.08.2020 gilt die neue Regelung zum Verleih von Standrohren an private und gewerbliche Kunden:

  • Für jedes Standrohr wird eine Kaution von 1.000,-€ vor dem Aufbau des Standrohres fällig. Die Kaution wird nach dem Abbau und der Überprüfung des Standrohres durch die Mitarbeiter der Stadtwerke Sundern zurückerstattet.
  • Die Leihgebühr für jedes Standrohr beträgt netto 50,-€ für die erste Woche. Jede weitere begonnene Woche kostet je netto 25,-€.
  • Aufbau, Abbau und Desinfektion des Standrohres bei Privatkunden erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Stadtwerke Sundern und kostet insgesamt netto 58,50€.
  • Abgerechnet werden anschließend die Trinkwassergebühr und die Schmutzwassergebühr.
  • Sollte ein Standrohr beschädigt oder nicht zurückgebracht werden, werden die Kosten für die Reparatur- bzw. Neuanschaffung berechnet. Leihdauer und Wasserverbrauch werden dann geschätzt und mit den Reparatur- bzw. Neuanschaffungskosten in Rechnung gestellt.

Die Ausgabe von Standrohren erfolgt nur montags bis donnerstags in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr.

Pool Befüllung - Behandeltes Wasser ist Abwasser

Je größer der Pool, desto aufwändiger ist auch die Pflege. Was beim kleinen Planschbecken noch unkompliziert war, gilt beim mobilen Aufstellpool oder dem eingebauten Schwimmbecken nicht mehr.

Da das Poolwasser dort nicht regelmäßig getauscht wird, muss es, um klar und keimfrei zu bleiben, chemisch behandelt werden. Chlor, Aktivchlor, Mittel zur Steuerung des pH-Werts, Flockungsmittel und Biozide gegen Algenwachstum – die unterschiedlichsten Stoffe werden eingesetzt, um ein im wahrsten Sinne des Wortes ungetrübtes Badeerlebnis zu erhalten. Alle diese Mittel dürfen aber weder ins Grund- noch ins Oberflächenwasser gelangen. Chemisch behandeltes Poolwasser darf deshalb nicht im eigenen Garten verrieselt werden, es gilt als Abwasser.

Grundlage hierfür ist § 54 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes, hier ist aufgeführt, das Wasser, dass durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seine Eigenschaften verändert wird, Abwasser ist.

Sonnencremeprodukte, Algen und chemische Produkte verändern das Poolwasser ebenso, womit dieses keine Trinkwasserqualität mehr aufweist und dem Kanal zuzuführen ist.

Das Landeswassergesetz NRW schreibt vor, dass Abwasser, also auch das Poolwasser, ordnungsgemäß über die Kanalisation entsorgt werden muss.

Ganz wichtig dabei: Abwasser gehört nur in Misch- oder Schmutzwasser-, auf keinen Fall aber in Regenwasserkanäle. Wer in einer Straße wohnt, in dem der Entsorgung über das Trennsystem erfolgt – Schmutz- und Regenwasser werden hier in unterschiedliche Kanäle abgeleitet –, sollte das Wasser aus seinem Pool daher am besten über die eigene Hausinstallation entsorgen, beispielsweise über den Kontrollschacht auf dem eigenen Grundstück.

Beim Standrohrverleih zur Pool Befüllung wird daher auch die Schmutzwassergebühr berechnet.

Kostenübersicht

Kaution3 (wird anschließend zurückserstattet1)1.000,00 €
Leihgebühr für Standrohre (1. Woche ab Auslieferung)netto 50,00 €
Leihgebühr für jede weitere Woche (jeweils ab 1. Tag der neuen Woche)netto 25,00 € / Woche
Auf- u. Abbau, Desinfektion2netto 58,50 €
TrinkwassergebührLink
SchmutzwassergebührLink

1) Voraussetzung für die vollständige Rückzahlung der Kaution ist, dass keine Beschädigung des Standrohres vorliegt oder das Standrohr verloren wurde.
2) Kosten fallen nur bei Privatkunden an.
3) Die Bankverbindung zur Überweisung der Kaution erhalten Sie bei während der vorherigen Anmeldung bei unseren Ansprechpartnern.

Ansprechpartner

Herr Schulte

Herr Schröder

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