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Neuer Blei-Grenzwert tritt in Kraft

Wasserwerke begrüßen strengeren Grenzwert / Vorsorge und aktiver Schutz für die menschliche Gesundheit haben beim Trinkwasser Vorrang

Anlässlich des Inkrafttretens des neuen Grenzwertes für Blei in Höhe von 10 Mikrogramm pro Liter am 1. Dezember 2013 erklärt Herr Jürgen Schwarberg, Betriebsleiter der Stadtwerke Sundern:

„Die Stadtwerke Sundern begrüßen den neuen Grenzwert für Blei. Der Grenzwert steht für Vorsorge und aktiven Schutz der menschlichen Gesundheit. Diese haben beim Trinkwasser Vorrang.

Blei ist ein giftiges Schwermetall, das die Blutbildung hemmt und zu Nervenschäden sowie chronischen gesundheitlichen Schäden führt (weiterführende Informationen finden Sie unter: www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/trinkwasser/blei/index.php). Bei bleihaltigen Installationen wird nach längeren Standzeiten fast immer Blei im Trinkwasser gefunden!

In dem von uns gelieferten Trinkwasser ist kein Blei enthalten. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden bereits seit vielen Jahren konsequent alte Blei-Hausanschlussleitungen durch neue PE-Leitungen ersetzt. Auf Grundlage unserer Bestandsdokumentation sind im Rohrnetz keine Blei-Hausanschlussleitungen mehr in Betrieb.
Unser Trinkwasser entspricht den Qualitätsanforderungen und wird laufend beim Hygiene-Institut des Ruhrgebietes in Gelsenkirchen untersucht.

Wir als Wasserversorger sind verantwortlich für das von uns bis zur Übergabestelle gelieferte Trinkwasser. Die Übergabestelle ist immer der Hauswasserzähler. Für die Trinkwasser-Installation nach dem Zähler im Haus, die sogenannte „Kundenanlage“, sind die Vermieter / Gebäudeeigentümer verantwortlich.
Durch Bleileitungen in älteren Häusern können Bleikonzentrationen im Trinkwasser auftreten, die die zulässigen Höchstwerte überschreiten. Um im Zweifelsfall zu klären, ob es noch Wasserleitungen aus Blei in einem Haus gibt, sollten Vermieter oder Verwalter des jeweiligen Gebäudes angesprochen werden.

Bleiquellen im Trinkwasser im privaten Bereich können insbesondere alte Bleirohre und häufig Billigarmaturen sein, die nicht für den Trinkwasser-Einsatz geeignet sind. Betroffen können hier nur alte Gebäude-Installationen sein, die etwa vor 1970 errichtet worden sind.
Verbrauchern stehen für Informationen zum Trinkwasser-Installationsbereich (neben dem Wasserwerk  und den Verbraucherberatungsstellen) auch das Installateur-Handwerk und der Sanitär-Fachhandel zur Verfügung.
Gehen Sie auf Nummer sicher, prüfen Sie Ihre Leitungen und sorgen Sie für einen bleifreien Trinkwassergenuss!“

Kontakt: Stadtwerke Sundern, Herr Schulte, Tel.: 02933/9706-15


Hintergrundinformationen zum Thema Blei

Im 20. Jahrhundert wurde der Werkstoff Blei in Europa bevorzugt eingebaut. Blei wurde früher beispielsweise häufig für Rohre verwendet, da der Werkstoff gut zu bearbeiten und zu gießen ist. Der Werkstoff Blei gilt in Deutschland jedoch seit den 60-iger Jahren des letzten Jahrhunderts für den Einsatz im Trinkwasserbereich als ungeeignet. Aufgrund der Toxizität der aus dem Blei evtl. entstehenden chemischen Verbindungen lehnte Deutschland den Einsatz im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten frühzeitig ab. Auch der Bleigrenzwert wurde in Deutschland aus Vorsorge bereits verschärft, bevor die Europäische Union überhaupt eine Senkung des Grenzwertes prüfte. Seit den 50-iger Jahren finden milliardenschwere Sanierungen mit Blei-Austausch-Maßnahmen bei Wasserversorgern und im privaten Trinkwasser-Installationsbereich statt.

Im Unterschied zu Deutschland haben immer noch etliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union große „Bleiprobleme“ in der Versorgungsstruktur. Allein in England und Frankreich  gab es Mitte der 90er-Jahre nach Angaben der EU-Kommission noch rund 20 Millionen Hausanschlüsse aus Blei. Im Unterschied dazu gibt es in Deutschland nur vereinzelte Restprobleme, insbesondere in den häuslichen Trinkwasser-Installationen.

Der Wert von 0,01 Milligramm Blei pro Liter ist in der Europäischen Union zum 1. Dezember 2013 einzuhalten. Die Verschärfung des Parameterwertes für Blei geht zurück auf eine Festlegung in der Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, die sogenannte EU-Trinkwasserrichtlinie. Der Wert wurde auf Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation aufgenommen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte in ihren „Guidelines for Drinking Water Quality“ von 1993 mit Blick auf die Toxizität eine deutliche Senkung des Bleigrenzwertes von 0,05 Milligramm pro Liter der alten Trinkwasserrichtlinie vorgeschlagen.

Nach der Richtlinie aus dem Jahr 1998 müssen die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass bis zum 1. Dezember 2013 der Bleigrenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser eingehalten wird. Überschreitungen sind nach Paragraph 9 und 10 der Trinkwasserverordnung jetzt nur noch dann zulässig, wenn das zuständige Gesundheitsamt eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt und darin Vorgaben mit Maßnahmen und Zeitplänen für die Sanierung festgelegt hat.

Die Trinkwasserverordnung legt darüber hinaus in Paragraph 21 Absatz 1 Informationspflichten zum Thema Blei fest: „Ab dem 1. Dezember 2013 haben der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach Paragraph 3 Nummer 2 Buchstabe a und b oder, sofern die Anlage im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit betrieben wird, nach Buchstabe e die betroffenen Verbraucher zu informieren, wenn Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihnen betriebenen Anlage vorhanden sind, sobald sie hiervon Kenntnis erlangen. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach Paragraph 3 Nummer 2 Buchstaben f und, sofern die Anlage im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit betrieben wird, nach Buchstabe d und e, haben die ihnen nach Satz 1 zugegangenen Informationen unverzüglich allen betroffenen Verbrauchern schriftlich oder durch Aushang bekannt zu machen.“
 

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