Nach § 13 der Entwässerungssatzung der Stadt Sundern müssen daher Ablaufstellen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, durch funktionstüchtige Rückstausicherungen gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation geschützt werden.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall erlischt und die Versicherung nicht zahlt!. Klären Sie ggf. mit Ihrem Installateur, ob eine Rückstausicherung bei Ihnen erforderlich ist.
Anschauliche Informationen zu diesem wichtigen Thema erhalten Sie in dem Video unter https://www.youtube.com/watch?v=Ivwt3Uqb69o&t=12s.