Abfallentsorgung

Abfallentsorgung
Neben dem grauen Behälter für den Restabfall gibt es den grünen Papierabfallbehälter, sowie den braunen Behälter für Bioabfälle. Die Entsorgung der gelben Säcke wird von der Fa. Lobbe Entsorgung GmbH vorgenommen. Informationen rund um den Grünen Punkt erhalten Sie unter (0800 - 7872868). Die Behälter werden abwechselnd einmal in der Woche geleert. Pro Haushalt muss im Normalfall mindestens ein 120-l-Abfallgefäß (grauer Abfallbehälter) vorhanden sein. Mehrere Parteien eines Hauses können auch gemeinsam einen Behälter benutzen. Pro gemeldetem Einwohner muss dann aber ein Behältervolumen von mindestens 10 Liter pro Woche vorhanden sein.

In den braunen Abfallbehälter gehören alle kompostierfähigen Abfälle, wie z.B. gekochte Speisereste. Eigenkompostierer können sich auf Antrag von dem Bioabfallbehälter befreien lassen.

Weitere Hinweise zur richtigen Abfallentsorgung finden Sie in unseren Flyern Abfallwegweiser und Sunderner Abfall.

Sperrgut und Metallschrott

Sperrgut und Metallschrott können nicht bei den Stadtwerken abgegeben werden. Bitte benutzen Sie auch hier die einfache und bequeme Abholung von zu Hause nach Anmeldung per Anforderungskarte, per Fax: 02933 / 9706-27 oder hier per Internet. Beachten Sie bitte auch, dass die maximale Sperrgut-Gesamtmenge je Abfuhr 3,5 m³ nicht übersteigen darf.

Nutzen Sie bitte konsequent die Möglichkeiten und Angebote zur Abfallvermeidung sowie der Abfalltrennung in unserer Stadt:

  1. Papier, Pappe, Kartonagen, Zeitungen, Zeitschriften in den grünen Abfallbehälter
  2. Bioabfälle in den braunen Abfallbehälter.
    (weitere Information zum Thema unter: wirfuerbio.de)
  3. Leichtverpackungen (Folien, Saft- u. Milchtüten, Dosen usw.) in den gelben Sack
  4. Glas nur zu den Iglus bringen u. sortieren nach Grün-, Braun- u. Weißglas,
    (weitere Informationen zum Thema unter: was-passt-ins-altglas.de)
  5. Sperrgut, Elektro-Großgeräte und Metallschrott jeweils anmelden und abholen lassen
  6. Elektro-Altgeräte zur Annahmestelle bringen
  7. Batterien in die Rücknahmesysteme der Verkaufsstellen geben
  8. Sonderabfälle zum Schadstoffmobil bringen
  9. Eigenkompostierung oder Grünschnittanlieferung 


Gebühren

Die Gebühren werden gem. § 1 der Gebührensatzung Abfall berechnet.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land NRW (KrWG) i.V. der Satzung über die Verwertung und Entsorgung von Abfällen (Download: Abfallsatzung) der Stadt Sundern.

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