Abzugswasserzähler - Wasser für den Garten oder Stall

Gartenwasserzähler und Stallwasserzähler

Möchten Sie einen Gartenwasserzähler oder Stallwasserzähler (Abzugszähler für Schmutzwassergebühren) installieren? Das ist möglich!

Damit Sie von einer Reduzierung der Schmutzwassermenge profitieren können, müssen jedoch einige Rahmenbedingungen eingehalten werden. Entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ist ein Abzug der Schmutzwassermenge möglich, wenn hierfür ein geeichter Wasserzähler entsprechend den unten aufgeführten Punkten eingebaut und angemeldet wurde.

Wichtige Hinweise zur Nutzung:

Der Wasserzähler darf ausschließlich für die Gartenbewässerung und die Versorgung von Tieren verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung für andere Zwecke, wie beispielsweise die Befüllung von Pools oder die Autoreinigung, nicht gestattet ist. Poolwasser gilt nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes als Schmutzwasser und muss dem Schmutz- oder Mischwasserkanal zugeführt werden, was ebenfalls gebührenpflichtig ist.

Rahmenbedingungen:

Um eine rechtliche Anerkennung des Gartenwasserzählers oder Stallwasserzählers zu erhalten, sind folgende Punkte zu beachten:

 

1. Fachgerechter Einbau:Der Zähler muss von einem im Installateurverzeichnis des HSK eingetragenen Fachmann installiert werden.
2. Festinstallation:Der Zähler muss fest in die Hausinstallation eingebaut und verplombt werden.
3. Zusätzliche Einrichtungen:Die Installation muss mit einem Entleerungsventil und einer Absperreinrichtung mit Rückflussverhinderer (z.B. KFR-Ventil) ausgestattet sein. Die Kosten hierfür trägt der Grundstückseigentümer.
4. Geeichter Zähler:Der Zähler muss geeicht sein, da er für die Gebührenabrechnung verwendet wird. Nach Ablauf der Eichfrist (derzeit alle sechs Jahre) ist ein Austausch erforderlich.
5. Zählerdaten melden:Bitte teilen Sie uns die Zählerdaten vor der Nutzung unaufgefordert per E-Mail mit.

 

Unterlagen zur Anerkennung:

Für die Prüfung und Anerkennung Ihrer Messstelle senden Sie bitte folgende Unterlagen an zaehler-anmeldung(at)sw-sundern.de:

  • Ein Übersichtsfoto von der Wand, an der die Installation erfolgte. Es muss erkennbar sein, dass in der Leitung vom Zähler bis zur Hauswand keine weiteren Abnahmemöglichkeiten für Trinkwasser vorhanden sind. Ebenso muss das Entleerungsventil sowie die Absperreinrichtung mit Rückflussverhinderer erkennbar sein.
  • Ein Foto vom eingebauten Wasserzähler selbst, um den Zählerstand, die Zählernummer, die Verplombung und das Eichjahr zu dokumentieren.
  • Ein Foto/Scan von der Rechnung des Vertragsinstallateurs.

Sog. „Zapfhahnzähler“, die einfach an die Zapfstelle geschraubt sind, werden nicht anerkannt.

Zählerstandmeldung:

Der Zählerstand muss zwischen Oktober und Ende November an die Stadtwerke übermittelt werden. Eine separate Aufforderung zur Abgabe des Zählerstandes erfolgt nicht. Zählerstandmeldungen, die nach Ende November des Abrechnungsjahres eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Der Verbrauch kann im Folgejahr nicht mehr abgezogen werden und verfällt somit. Sollte die Zählerstandmeldung nicht rechtzeitig erfolgen, muss der Zähler für das Folgejahr neu und mit dem aktuellen Stand (Fotonachweis) angemeldet werden.

Lohnt sich der Einbau?

Ob sich der Einbau eines Garten- oder Stallwasserzählers für Sie lohnt, hängt von Ihrem individuellen Gießverhalten und der zu bewässernden Fläche ab. Berücksichtigen Sie auch die Kosten für den fachgerechten Einbau durch einen Vertragsinstallateur sowie die Zählerwechselkosten, die alle sechs Jahre anfallen.

Rückfragen zum Thema Gartenwasser- bzw. Stallwasserzähler beantwortet Ihnen gerne unser Wassermeister, Herr Roters.

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