Wassergebühren - So viel wie nötig und so wenig wie möglich

Die Gesamtgebühr bei einem Wasserbezug aus städtischen Versorgungsanlagen setzt sich zusammen aus einer Verbrauchsgebühr je m³ entnommenen Trinkwassers sowie einer mtl. Grundgebühr je Wohneinheit.

Für die Verbrauchs- und Grundgebühr wurden folgende Beiträge festgesetzt:

 Netto-KostenAbrechnung
2023
Vorauszahlung
2024
  Verbrauchsgebühr1,10 €/m31,36 €/m3
  Grundgebühr
  (je Wohneinheit)
7,00 €/Monat5,50 €/Monat


  Als "Wohneinheit" gelten:

  • jede Wohnung, die zum selbstständigen Wohnen geeignet ist
    (darunter fallen auch Einlieger-, Einraum- und Ferienwohnungen)
  • jedes private Schwimmbad mit ganzjähriger Nutzungsmöglichkeit
  • je vier Einstellplätze für Wohnwagen und Wohnmobile bei gewerblich genutzten Campingplätzen
  • für gewerblich, landwirtschaftlich, freiberuflich oder in sonstiger Weise genutzte Gebäudeflächen je angefangene 200 m²
  • jeder Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage wie z.B. Weidetränken, Tretbecken, Brunnenanlagen, Grill-, Jagd- und Ferienhütten

Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 7%.

Informationen zu den Anschlusskosten eines Objektes an die öffentliche Wasserversorgung (Rohrleitungsnetz) finden Sie in der folgenden Kundeninformation.


Die Gebühren werden auf Grundlage der Beitrags- und Gebührensatzung Wasser der Stadt Sundern (Sauerland) erhoben.

Weitere Informationen zum Thema Gebühren finden Sie hier:
Kundeninformation der Stadtwerke Sundern

Menü