Abwassergebühren

Bereitschaft (24h)

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Mo. – Do.
08.00Uhr – 12.30Uhr
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Freitags
08.00Uhr - 12.30Uhr

Kontakt

Stadtwerke Sundern
Am Wasserwerk 2
59846 Sundern

Telefon
02933 / 9706 - 0

FAX
02933 / 9706 - 27

E-Mail
info(at)sw-sundern.de

Nachdem das OVG Münster am 18.12.2007 entschieden hat, dass spätestens ab dem 01.01.2008 die Abwassergebühren getrennt nach dem Trinkwasserbezug für das Schmutzwasser und den abflusswirksamen Flächen für das Niederschlagswasser zu erheben sind, erfolgte in Sundern erstmalig für das Jahr 2010 und rückwirkend für die Jahre 2008 und 2009 die getrennte Erhebung der Abwassergebühren.

Die Gebühren für Schmutzwasser sind je Kubikmeter bezogener Trinkwassermenge und für Niederschlagswasser nach Quadratmeter abflusswirksamer Fläche mit folgenden Beträgen gerechnet:

KostenAbrechnung
       2023
Vorauszahlung
        2024
Schmutzwasser3,35 €/m33,39 €/m3
Niederschlagswasser0,65 €/m20,73 €/m2

Informationen zu den Anschlusskosten eines Grundstücks an die öffentliche Abwasserentsorgung (Kanalnetz) finden Sie in der folgenden Kundeninformation.


Hinweis: Versiegelte und teilversiegelte Flächen

Ausnahmenstellen die Flächen dar, die nur teilversiegelt sind, die also eine überwiegende Wasserdurchlässigkeit vorweisen (z.B. Rasengittersteine, Rasenfugensteine, Schotter oder Gründächer mit mehr als 6cm Aufbaustärke).
Diese Flächen werden nur zu 50% angerechnet.
Zu den versiegelten Flächen zählen beispielsweise Beton oder Asphalt, Dächer (Schiefer, Ziegel, Schindel etc.) oder Verbundsteinpflaster.

Sofern Regenwasser oder eigenes Brunnenwasser als Brauchwasser z.B. zur Toilettenspülung genutzt wird, ist diese Wassermenge als Schmutzwasser gebührenpflichtig. Die Menge ist daher durch geeichte Zähler (sog. "Plus-Nebenzähler") zu erfassen und den Stadtwerke unaufgefordert mitzuteilen.

Brauchwasseranlagen sind schriftlich bei den Stadtwerken Sundern anzumelden (mit Zählernummer, Zählerstand und Datum)!

Die Gebühren werden auf Grundlage der Beitrags- und Gebührensatzung Entwässerung der Stadt Sundern (Sauerland) erhoben.

 

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